Modernisierungsbedürftiges 5-Zimmer-Einfamilienhaus mit zwei Garagen in Hamburg-FINKENWERDER.
Flächenaufteilung:
– Ca. 123 m² – Wohnfläche
– Ca. 507 m² – Grundstück (real geteilt)
Weitere Ausstattungsmerkmale
Lage / Infrastruktur
Kinderfreundliche Wohnlage in Hamburg-Finkenwerder.
Finkenwerder ist eine ehemalige Elbinsel und gehört zum Bezirk Hamburg-Mitte. Es liegt am Südufer der Unterelbe, umgeben vom Alten Land mit zahlreichen Obstplantagen. Die Stadtteile Altenwerder, Francop und Neuenfelde umranden Finkenwerder. Arbeitgeber gibt es in der Region reichlich, von Airbus bis zur Behrenswerft sowie die Fischerei ist alles vertreten. Es liegt verkehrsgünstig direkt an der Elbe (Fähre 62) und ist eine ruhige und dennoch zentrale Wohngegend mit ca. 12 500 Einwohnern. Die Hamburger Innenstadt ist in ca. 25 Autominuten erreichbar. Die Buslinien der HHA (150 durch den neuen Elbtunnel zum Bahnhof Altona und nach Cranz, 251 nach Neugraben) und KVG (146 zum Bahnhof Harburg und nach Sinstorf) in das Netz des Hamburger Verkehrsbundes eingebunden. Vor Ort befinden sich u.a. Schulen und Kindergärten, Ärzte sowie diverse Einkaufsmöglichkeiten. Auch an Kultur und Sehenswürdigkeiten mangelt es in Finkenwerder nicht. Das Finkenwerder Trachten- und Heimatmuseum liegt am Brack 30 und das Geburtshaus von Johan Wilhelm (Gorch-Fock), Jackob und Rudolf Kinau wird von der Heimatvereinigung Finkenwerder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Abgerundet wird der Gesamteindruck durch den Gorch-Fock-Park auf der Landzunge zwischen Steendiekanal und Köhlfleet.
Verfügbarkeit
Nach Vereinbarung
Finanzielle Informationen
Objektpreis | 455.000,00 EUR
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Kaufnebenkosten | |||
Die Gesamtcourtage in Höhe von 5,0 % inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer auf den Kaufpreis ist mit dem Zustandekommen des Kaufvertrages (notarieller Vertragsabschluss) verdient und fällig. Käufer und Verkäufer schulden die Courtage jeweils in gleicher Höhe (2,5 %) aufgrund separater Vereinbarungen in Textform. Die vermittelnde und/oder nachweisende Maklerfirma Puttkammer & Team, und ggf. deren Beauftragter, erhalten einen unmittelbaren Zahlungsanspruch gegenüber dem Käufer und dem Verkäufer (Vertrag zugunsten Dritter, § 328 BGB). Soweit der Käufer ein Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, gilt eine abweichende Provisionsregelung. Die Grunderwerbsteuer, Notar-, Gerichts- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. |
Sonstiges
Weitere Anlagen (z. B. Fotos/Grundrisse) finden Sie im Anhang (pdf-Dokument)…
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